Vom 26. September 1997
Auf Wunsch des Schülers oder der Schülerin werden Bescheinigungen über ehrenamtliche Tätigkeiten außerhalb der Schule
- in Vereinen und Gruppen der Sportverbände,
- im kulturellen Bereich,
- im Natur-, Landschafts- und Umweltschutz,
- bei anerkannten Trägern der Jugendarbeit und der sozialen Dienste,
dem Zeugnis oder dem Lernentwicklungsbericht zum Ende des Schuljahres als Beiblatt beigelegt.
Ehrenamtliche Tätigkeit in diesem Sinne ist eine Tätigkeit, die über die reine Mitgliedschaft in einer Organisation hinausgeht und für die kein Entgelt bezogen wird.
Die Bescheinigungen werden von der jeweiligen Organisation in eigener Verantwortung ausgestellt.