Vom 25. April 1997
Die Unterstützung Jugendlicher bei der Berufs- und Studienwahl ist gemeinsame Aufgabe von Schule und Berufsberatung.
Dadurch soll sichergestellt werden, daß die Schülerinnen und Schüler die durch das Grundgesetz geschützte Berufswahlfreiheit nutzen.
Dies erfordert kontinuierliche Absprachen zwischen Lehrkräften sowie Berufsberaterinnen und Berufsberatern über Inhalte und die Verzahnung der verschiedenen studien- und berufswahlvorbereitenden Angebote beider Seiten.
Schulspezifische Belange und Besonderheiten sowie die Autonomie der einzelnen Schulen sind dabei zu berücksichtigen und zu nutzen.
Ferner sollen die Kompetenzen und Erfahrungen weiterer Kooperationspartner insbesondere aus der Wirtschaft genutzt und einbezogen werden.
Im Rahmen der Zusammenarbeit werden vor allem die folgenden Ziele angestrebt:
- Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, die Studien- und Berufswahl sowie ihre zukünftige Erwerbstätigkeit als Teil ihrer persönlichen Lebensplanung wahrzunehmen und sich dabei auch mit geschlechtsdifferenzierenden Gesichtspunkten auseinanderzusetzen.
- Sie sollen lernen, in ihre Überlegungen die individuellen Fähigkeiten und Interessen ebenso einzubeziehen wie die Anforderungen und Möglichkeiten der verschiedenen Berufswege, Studiengänge und Berufe einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Entwicklungen auf dem Ausbildungsstellen- und Arbeitsmarkt.
Die Zusammenarbeit ist ausgerichtet auf alle Schülerinnen und Schüler in den Sekundarstufen I und II (Gymnasiale Oberstufen und Berufsbildende Schulen).
Besondere Schwerpunkte sollten gebildet werden für
- sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte Jugendliche,
- behinderte Jugendliche,
- jugendliche Aussiedlerinnen und Aussiedler,
- Jugendliche ausländischer Herkunft.
Für Erziehungsberechtigte und die ausbildende Wirtschaft sind zielgruppenorientierte Angebote bereitzustellen.
Die Schulen entfalten und nutzen Möglichkeiten der Kooperation und Abstimmung mit Partnern in der Berufs- und Studienberatung, der regionalen Wirtschaft und Institutionen der Jugendarbeit bei der Erfüllung insbesondere der folgenden Aufgaben:
- Entwicklung und Umsetzung von Konzeptionen zur Lebensplanung, Berufsorientierung und Berufswahlvorbereitung als Bestandteil von Schulprogrammen. Die Konzepte berücksichtigen in besonderer Weise Übergangs- und Abschlußsituationen sowie geschlechtsspezifische Anliegen.
- (Weiter-)Entwicklung von Formen offenen und praktischen Lernens
- in den Fächern der Arbeits- und Wirtschaftslehre,
- in anderen Fächern mit berufsbezogenen Themen,
- bei Betriebspraktika und Werkstattarbeit,
- im Rahmen von Projekten und Projekttagen
- Entwicklung und Pflege von Partnerschaften mit geeigneten Institutionen und Betrieben sowie Integration von Veranstaltungen außerschulischer Anbieter in die schulischen Arbeits- und Lernprozesse zur Lebens- und Berufsplanung
- Schaffung der erforderlichen organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an Angeboten der Berufsberatung und Studienorientierung in der Schule. Dies schließt die Unterrichtsbefreiung im notwendigen Umfang für Beratungsgespräche sowie ärztliche und psychologische Untersuchungen ein.
Dazu zählen in erster Linie:
- Sprechstunden in der Schule und im Arbeitsamt
- Ausführliche Beratungsgespräche
- Vermittlung in Ausbildung
- Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten im Berufsinformationszentrum (BIZ) für Schulklassen und Einzelbesucher
- Berufliche Orientierungsveranstaltungen für Kurse und Klassen
- Vortragsveranstaltungen u.ä.
- Anbahnung von Betriebskontakten
- Veranstaltungen für Erziehungsberechtigte/ Eltern; Teilnahme an Elternsprechtagen
- Medien zur Berufswahlvorbereitung.
Eine zentrale Aufgabe der zuständigen Lehrkräfte, Berufsberaterinnen und Berufsberater besteht darin, Konzepte für die Kooperation zu entwickeln, die Voraussetzungen für ihre Umsetzung zu schaffen und eine lebendige kooperative Praxis zu entfalten.
Dabei sollen die Angebote der Berufsberatung mit den berufswahlvorbereitenden Aktivitäten der Schulen inhaltlich und organisatorisch verknüpft werden.
Besondere Felder der Kooperation von Schule und Berufsberatung liegen darüber hinaus in:
- regelmäßigem Informations- und Erfahrungsaustausch,
- der Abstimmung und Aktualisierung von Informations- und Beratungsmaterial,
- der Evaluation und Weiterentwicklung der kooperativ praktizierten Konzepte und Veranstaltungen,
- der gegenseitigen Unterstützung bei der Fort- und Weiterbildung; dies schließt gemeinsame Veranstaltungen ein.
Die bereits bestehende Zusammenarbeit z.B. im Bereich der ausbildungsvorbereitenden Bildungsgänge ist fortzuschreiben.
An allen Schulen werden für die Zusammenarbeit zuständige Kontaktlehrerinnen und -lehrer benannt.
Auch auf Seiten der Berufsberatung sind entsprechende Zuständigkeitsregelungen zu treffen.
| Hannover, den 25. April 1996 | Bremen, den 25. April 1996 |
| gez. Karsten Koppe | gez. i.V. Dr. Hans-Henning Zietz |
| Präsidenten des Landesarbeitsamtes Niedersachsen-Bremen | Senator für Bildung, Wissenschaft, Kunst und Sport |